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07552388 info@df-garten.de 
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Mobilfunk:

Herr Drechsler

01716565319          

drechsler@df-garten.de
Herr Futterknecht 01716565329            futterknecht@df-garten.de

 

Postadresse:

Drechsler und Futterknecht  GbR
Jahnweg 1/1

88630  Pfullendorf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Zustandekommen des Vertrages / Änderungen des Vertrages

Zwischen den Parteien kommt ein Werkvertrag zustande, wenn das umseitige/vorgenannte Angebot schriftlich vom Auftraggeber angenommen worden ist. Die Bedingungen in diesem Vertrag gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge. Zeigt sich nach Abgabe des Angebots durch die Firma Drechsler+ Futterknecht, folgend D+F genannt, dass die Beschaffenheit des von der Firma D+F zu gestaltenden/ bearbeitenden Grundstücks nicht den Angaben des Auftraggebers entspricht, insbesondere wenn sich nachträglich unvorhergesehene Bodenverhältnisse zeigen, und werden hierdurch weitere Arbeiten notwendig, die nicht vom Angebot erfasst sind, so legt die Firma D+F bezüglich der zusätzlich erforderlich werdenden Arbeiten ein Nachtragsangebot vor. Die Vergütung für diese zusätzlichen Arbeiten richtet sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der Aufgrund der veränderten Verhältnisse geforderten Leistung. Die Vergütung ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren. Soweit die Leistungserbringung für die Erfüllung des Vertrages notwendig war, verbleibt es im übrigen bei der Vorschrift des § 2 Ziffer 8 Absatz 2 VOB/B.


2. Vergütung

Als Werklohn werden die im Angebot enthaltenen Preise vereinbart. Es handelt sich hierbei um Einheitspreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand der Einzelmengen. Die im Angebot enthaltene Vertragssumme ist daher nur eine vorläufige Summe. Die Einhaltung der im Angebot enthaltenen Einzelpreise setzt voraus, dass die Firma D+F innerhalb von 5 Monaten nach Vertragsabschluß mit den Arbeiten beginnen kann. Wird diese Frist überschritten, ohne dass dies durch die Firma D+F zu vertreten ist, so kann sie die Einzelpreise in dem Verhältnis anpassen, wie sich Materialpreise bzw. Löhne im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geändert haben.


3. Sonderwünsche

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die über die angebotenen Leistungen hinausgehen, können berücksichtigt werden, soweit sie der Baufortschritt und eine etwaige Baugenehmigung erlauben. Es steht der Firma D+F jedoch frei, Zusatzaufträge aufgrund von Sonderwünschen abzulehnen. Die Durchführung von Sonderwünschen kann die Firma D+F von schriftlicher Auftragserteilung abhängig machen.


4. Gewährleistungen

Vorgängige Leistungen anderer Unternehmer hat die Firma D+F, soweit ihre eigene Leistung daran anknüpft, auf offenkundige Mängel im Hinblick auf Erschwerung oder Gefährdung der eigenen Leistungsausführung zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt dabei im üblichen Rahmen, insbesondere durch Besichtigung, Befühlen, Nachmessen, Abklopfen oder Belastungsproben. Sie geht im allgemeinen nicht darüber hinaus. Im übrigen haftet die Firma D+F nur für diejenigen Schäden, die durch die vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichtanzeige von Bedenken, die bei der vorgenannten Prüfung sich ergeben haben, entstanden sind. Im übrigen bleibt der Auftraggeber für seine Angaben und Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich. Die Firma D+F haftet nicht für Schäden, die ihre Ursache in der Vor- und Nachleistung eines Dritten haben (§ 13 Ziffer 3 VOB/B) oder die auf Anordnungen des Auftraggebers oder auf der Beschaffenheit oder Geeignetheit von verwendeten Materialien beruhen, die der Auftraggeber vorgeschrieben hat oder die durch die Firma D+F von Dritten bezogen werden.

5. Abnahme

Hat die Firma D+F ihre Leistung fertiggestellt, teilt sie dies dem Auftraggeber mit und fordert ihn auf, die Leistung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen im Rahmen einer gemeinsamen Begehung abzunehmen. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Auftraggeber und der Firma D+F zu unterzeichnen ist. Etwa bestehende Mängel und ausstehende Restarbeiten sind in diesem Protokoll festzuhalten und anschließend von der Firma D+F zu beseitigen, bzw. fertigzustellen. Hat der Auftraggeber die Leistung noch nicht förmlich abgenommen, jedoch in Gebrauch genommen, so gilt die Abnahme als im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme als erfolgt. Im übrigen verbleibt es bei den Regelungen in § 12 VOB/B.

6. Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann gegen den Werklohnanspruch der Firma D+F nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Firma D+F anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

7. Ausführungsfristen

Alle im Angebot genannten Fristen sind unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit von der Firma D+F nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist.

8. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die Firma D+F nicht zu vertreten hat, so bleibt der Anspruch der Firma D+F auf die Zahlung der vereinbarten Vergütung bestehen, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen, die pauschal mit 40% der noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbart werden. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis höherer Aufwendungsersparnis der Firma D+F den Nachweis geringerer Aufwendungsersparnis zu erbringen. In diesem Fall errechnet sich die noch zu zahlende Vergütung anhand der tatsächlich ersparten Aufwendungen.

9. Sonstige Vertragsgrundlagen

Neben diesen vorgenannten Bedingungen gelten für die Durchführung des Vertrages die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Pfullendorf, den 30. Oktober 2008

 

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